Tattoo-Entfernung
Sachliche Einordnung:
Tätowierungen können im Laufe der Zeit als störend empfunden werden oder nicht mehr zur persönlichen Lebenssituation passen. In unserer Praxis bieten wir eine ärztlich begleitete Tattoo-Entfernung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. IGeL: Botox-Behandlung (ästhetisch).
Medizinische Einordnung
Bei der Tattoo-Entfernung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Farbpigmente in der Haut schrittweise behandelt werden. Der Behandlungsverlauf sowie das Ergebnis können individuell unterschiedlich ausfallen und hängen unter anderem von Farbe, Größe, Tiefe und Alter des Tattoos ab.

Behandlung
Eine ärztliche Beratung kann in Betracht gezogen werden, wenn eine Tätowierung als belastend empfunden wird, eine Aufhellung vor einer erneuten Tätowierung gewünscht ist, Fragen zu Möglichkeiten, Grenzen und Risiken bestehen.

Ablauf
- Ärztliches Beratungsgespräch - Beurteilung der Haut- und Tattoo-Situation - Aufklärung über Behandlungsoptionen und mögl. Risiken - Planung des individuellen Vorgehens - Nachsorgehinweise

Wichtige Hinweise
Der Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. In der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich. Hautreaktionen sind möglich und werden im Vorfeld erläutert.
Rechtlicher Hinweis (IGeL):
Die Tattoo-Entfernung zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine umfassende ärztliche Aufklärung über Kosten, Nutzen und mögliche Risiken.
Kontakt
Telefon: 0201/ 70 61 53
E-mail: praxis@kutzke-hausarzt.de
Anschrift: Zu den Karmelitern 19 45145 Essen-Frohnhausen
